Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2009 - 2 Sa 100/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Befristungsgrund Vertretung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristung zur Vertretung bei rechtlich möglicher Zuweisung von Tätigkeiten an abwesende Mitarbeiterin
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 1 Ziff. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3
Befristung zur Vertretung bei rechtlich möglicher Zuweisung von Tätigkeiten an abwesende Mitarbeiterin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 11.11.2008 - 3 Ca 881/08
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2009 - 2 Sa 100/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2009 - 2 Sa 100/09
Für den Sachgrund der Vertretung reicht es aus, wenn dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer Tätigkeiten übertragen werden, die dem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer im Falle seiner Weiterarbeit im Wege des Direktionsrechts übertragen werden könnten (entsprechend BAG vom 24.05.2006 - 7 AZR 640/05 - ).Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsvertrag berechtigt sein, dem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer im Falle seiner Weiterarbeit oder seiner Rückkehr nicht dessen bisherige Tätigkeiten, sondern einen anderen Arbeitsbereich zuzuweisen (BAG - 7 AZR 640/05 - vom 24.05.2006).
Nur dann beruht die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des vertretenden Arbeitnehmers (BAG - 7 AZR 640/05 -).
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05
Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2009 - 2 Sa 100/09
Schließlich ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 -). - BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99
Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2009 - 2 Sa 100/09
Es ist die freie Entscheidung des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang er eine vorübergehend ausfallende Arbeitskraft vertreten lässt (BAG vom 06.12.2000 - 7 AZR 262/99).